| Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Elektronikservice Checkpoint-E
Stand: Juli 07
1. Geltung der Bedingungen
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Elektronikservice
Checkpoint-E
und dem jeweiligen Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der
Bestellung gültigen Fassung. Diese gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen Elektronikservice Checkpoint-E
und dem jeweiligen Käufer, die zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2. Auftragserteilung
a) Aufträge werden schriftlich, mündlich oder per Email
erteilt.
b) Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht
oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden
und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges oder anderer Unterlagen
nachweisen.
c) Die bei Auftragserteilung angegebenen Fehlerbeschreibungen und
Diagnosen gelten lediglich als Anhaltspunkte für die Fehlersuche.
Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der
Auftrag für alle Arbeiten erteilt, die von dem Elektronikservice
Checkpoint-E für notwendig erachtet werden. Elektronikservice
Checkpoint-E ist zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich
während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien
Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist. Der
Elektronikservice Checkpoint-E ist nicht verpflichtet, den Gegenstand
auf alle eventuell möglichen Mängel und Fehlfunktionen
hin zu überprüfen.
d) Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur
kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis setzen. Ist ein solcher
Preis nicht angegeben, wird zunächst von dem Elektronikservice
Checkpoint-E eine unverbindliche und kostenlose Reparaturkostenabschätzung
abgegeben.
3. Kostenvoranschlag
a) Kostenvoranschläge sind bis zum Ablauf von vier Wochen nach
Abgabe verbindlich. Sie dürfen jedoch um bis zu 10 % der veranschlagten
Summe überschritten werden, falls besondere Gründe dies
rechtfertigen.
b) Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages
richten sich nach der Art des Gerätes bzw. der auszuführenden
Tätigkeit.
c) Verlangt ein Kunde einen Kostenvoranschlag und wird dann die
Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt, so braucht
der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den
Ursprungszustand versetzt zu werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich
nicht vertretbar ist.
4. Reparaturdurchführung
a) Der Elektronikservice Checkpoint-E ist berechtigt, die Reparatur
in eigener oder fremder Werkstatt durchzuführen.
b) Reparaturtermine sind stets unverbindlich; die endgültige
Reparaturzeit ergibt sich aus dem notwendigen Reparaturaufwand.
Für Reparaturverzögerungen, die auf Problemen mit der
Ersatzteilbelieferung beruhen, übernimmt der Elektronikservice
Checkpoint-E keine Haftung.
c) Wir sind nicht verpflichtet, ohne Auftrag das zu reparierende
Gerät auf seinen vollen Funktionsumfang hin zu untersuchen.
Wird während der Reparatur eine solcher zusätzlicher Fehler
ermittelt, der nicht in Zusammenhang mit dem vom Kunden beschriebenen
Fehler steht, werden wir den Kunden über die zusätzlich
entstehenden Kosten vor Beginn der weiteren Arbeiten informieren.
Wünscht der Kunde die Beseitigung dieses zusätzlichen
Fehlers nicht, verbleibt es bei dem bisherigen Auftragsumfang. Sollte
die vom Kunden bemängelte Fehlfunktion des Gerätes während
der Reparatur nicht festzustellen sein, werden wir nach unserem
Ermessen die Arbeiten durchführen, die nach unserer Erfahrung
in häufigen Fällen die beschriebene Fehlfunktion beseitigen.
Da zuvor die Fehlfunktion nicht feststellbar war, können wir
nicht die Gewähr dafür übernehmen, dass alle zur
Beseitigung des Fehlers notwendigen Arbeiten ausgeführt wurden.
Ein Nacherfüllungsanspruch besteht nur dann, wenn wir die Fehlfunktion
aufgrund fahrlässigen Verschuldens nicht feststellen konnten.
d) Für jede Reparatur und für jede Erstellung eines Kostenvoranschlages
müssen Eingriffe in den Reparaturgegenstand erfolgen. Es ist
nicht immer möglich, nach einem solchen Eingriff den Zustand
wiederherzustellen, der vor dem Eingriff geherrscht hat. Der Kunde
hat daher kein generelles Recht auf Wiederherstellung des Originalzustandes.
5. Berechnung des Auftrages
a) Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes,
erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden
bleibt unberührt.
b) Reparaturen werden ausschließlich gegen Vorkasse ausgeliefert.
c) Fehlersuche ist Arbeitszeit, daher wird der entstandene und zu
belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag
aus folgenden Gründen nicht ausgeführt werden kann:
- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat;
- ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
- der Kunde durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht
anwesen war;
- der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen
wurde.
6. Gewährleistung
für Reparaturarbeiten
Die Gewährleistung für Reparaturarbeiten bezieht sich
nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei
eingebaute Material. Für die im Außendienst durchgeführten
Reparaturarbeiten kann die Gewährleistung nach besonderer Vereinbarung
entfallen, soweit die werkstattübliche Überprüfung
des Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Der Kunde ist
hierüber vor Durchführung der Reparatur zu informieren.
Auf seinen Wunsch ist die Reparatur in der Werkstatt auszuführen.
7. Lagerkosten - Verwahrung
– Verwertung
a) Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von vier Wochen
nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann der Elektronikservice
Checkpoint-E vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld
verlangen.
b) Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung
die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung
und somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung
oder Verlust. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden
eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Elektronikservice Checkpoint-E
ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach erfolglosem Ablauf
dieser Frist zur Deckung ihrer Kosten zum Verkehrswert zu veräußern.
Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
8. Datensicherung
Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen.
Der Elektronikservice Checkpoint-E übernimmt keine Haftung
für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Dem Kunden
obliegt die alleinige Verantwortung eine vorsorgliche Datensicherung
durchzuführen. Die Wiederherstellung der Daten obliegt dem
Kunden. Sofern ein Auftrag zur Datensicherung erteilt wird, kann
nicht zugesagt werden, dass dieser auch mit technisch vertretbarem
Aufwand erfüllbar ist.
9. Schutz- und Urheberrechte
Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein
System integriert, oder hat der
Elektronikservice Checkpoint-E aufgrund von Anweisungen des Kunden
das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten
resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen
des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen und ggf. freizustellen.
10. Anwendbares Recht,
Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für sämtliche Geschäftsbeziehung zwischen dem Elektronikservice
Checkpoint-E und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Kunde bei Klageerhebung
keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland
oder sonst keinen allgemeinen Gerichtsstand oder ist ein solcher
Elektronikservice Checkpoint-E nicht bekannt oder ist der Kunde
Kaufmann und handelt in dieser Eigenschaft, so wird Berlin als ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung
ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der gewollten, aber unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger
Weise weitestgehend entspricht.
11. Anbieterkennzeichnung
Elektronikservice Checkpoint-E
Inh. Dipl.Ing. (FH) Guido Selent
Danziger Strasse 78a
10405 Berlin
USt.-Ident. Nr. 31/532/64718
Tel.: +49(0)30 417 17 370
Fax.:+49(0)30 440 41 476
12. Sonstiges
Sollten einzelne Passagen dieser Bedingungen
gegen geltendes Recht verstoßen, so sind sie durch ähnlich
lautende Passagen zu ersetzen, die dem Ursprungssinn der ersetzten
Passage am nächsten kommen.
|